Nutzungsbedingungen
1. Einleitung und Begriffsbestimmungen
1.1 Anbieter. Versa Training GmbH („Versa", „wir", „unser") betreibt eine KI-gestützte Sprachtrainingsplattform (die „Plattform") unter versa.training.
Versa Training GmbH Steinberg 204, 8151 Hitzendorf, Österreich E-Mail: support@versa.training
1.2 Vertragsannahme. Mit der Erstellung eines Kontos oder der Nutzung der Plattform akzeptiert der Kunde („Kunde") diese Nutzungsbedingungen (die „Vereinbarung"). Diese Nutzungsbedingungen richten sich an Organisationen (Universitäten, Hochschulen, Akademien und Unternehmen). Mit der Akzeptanz bestätigt der Kunde, im Namen seiner Organisation zum Vertragsabschluss berechtigt zu sein.
1.3 Vertragsbestandteile und Vorrang. Diese Nutzungsbedingungen, die Datenschutzerklärung, der Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV") und ein etwaiges Auftragsformular bilden zusammen die Vereinbarung über die Nutzung der Plattform. Im Falle eines Widerspruchs gilt folgende Rangfolge: Standardvertragsklauseln vor AVV vor Auftragsformular vor diesen Nutzungsbedingungen.
1.4 Begriffsbestimmungen. In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:
- Plattform bezeichnet die KI-gestützte Sprachtrainingsplattform von Versa unter versa.training, einschließlich aller Funktionen, Inhalte und Schnittstellen.
- Kunde bezeichnet die Organisation, die die Plattform nutzt und diese Vereinbarung mit Versa geschlossen hat.
- Trainierende bezeichnet die natürlichen Personen, die die Plattform unter dem Konto des Kunden für Übungs- und Lernzwecke verwenden, einschließlich Mitarbeitenden, Studierenden, Auszubildenden und vergleichbaren Nutzergruppen.
- Kontodaten bezeichnet Registrierungsdaten (Name, E-Mail, Rolle, Organisationszugehörigkeit) und Abrechnungsdaten.
- Kundendaten bezeichnet alle übrigen personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung durch den Kunden an die Plattform übermittelt oder von dieser erhoben werden, einschließlich Gesprächsaufzeichnungen, Transkripte und Bewertungsergebnisse.
- Kundeninhalte bezeichnet alle vom Kunden oder seinen Trainierenden erstellten oder hochgeladenen Inhalte, einschließlich Szenarien, Bewertungskriterien, Schulungsmaterialien und Quelldokumenten.
- Feedbackdaten bezeichnet die KI-Ausgabe, die eine Trainierende ausdrücklich bewertet, die Eingabe, die diese ausgelöst hat, und die Feedback-Bewertung selbst — jeweils beschränkt auf das bewertete Segment.
- Szenariokonfigurationen bezeichnet Persona-Definitionen, Gesprächs-Systemprompts, Bewertungsraster und Szenario-Metadaten, die der Kunde auf der Plattform erstellt hat.
- Versa-IP bezeichnet alle Inhalte der Plattform, an denen Versa oder seine Lizenzgeber Rechte halten — KI-Modelle, Algorithmen, Bewertungswerkzeuge, vorgefertigte Szenarien, Software, Design und Dokumentation.
- KI-Anbieter bezeichnet die Drittanbieter, deren KI-Modelle Versa innerhalb der Plattform einsetzt, einschließlich der für die Echtzeit-Gesprächsgenerierung gewählten Anbieter.
- Auftragsformular bezeichnet ein zwischen Versa und dem Kunden abgeschlossenes Bestelldokument, das den Leistungsumfang, die Konditionen und etwaige Sonderregelungen festlegt.
2. Die Plattform
2.1 Leistungsumfang. Die Plattform ermöglicht KI-gestützte Gesprächstrainingsszenarien. Die Dienste umfassen: KI-Gesprächspartner, KI-Bewertung und Coaching-Feedback, Szenarioerstellung und -verwaltung sowie Leistungsverfolgung.
2.2 Bildungszweck. Die Plattform ist ein professionelles Trainings- und Bildungswerkzeug. KI-generiertes Feedback, Bewertungen und Empfehlungen stellen eine Orientierungshilfe zu Bildungszwecken dar — keine professionelle, medizinische oder rechtliche Beratung. Sie ersetzen weder eine formale Ausbildung noch Zertifizierungen oder Qualifikationsnachweise.
2.3 KI-Genauigkeit. KI-Ausgaben können ungenau, unvollständig oder unangemessen sein. Versa verbessert die KI laufend, übernimmt jedoch keine Garantie für Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde darf KI-Ausgaben nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen mit rechtlichen, arbeitsrechtlichen, akademischen oder gesundheitsbezogenen Folgen heranziehen.
2.4 Anbieterwahl. Der Kunde kann wählen, welcher KI-Anbieter für die Echtzeit-Gesprächsgenerierung in Trainingssitzungen verwendet wird. Anbieteroptionen, Jurisdiktionen und Datenverarbeitungseigenschaften sind unter app.versa.training/legal/subprocessors einsehbar. Der Kunde ist für die Konfiguration der Anbieterverfügbarkeit verantwortlich und trägt die Verantwortung für die Auswahl eines KI-Anbieters, der seinen Datenschutzanforderungen entspricht.
2.5 Beta-Funktionen. Versa kann einzelne Funktionen als Beta-, Vorschau- oder Early-Access-Funktionen kennzeichnen und für einen begrenzten Personenkreis bereitstellen. Beta-Funktionen werden „wie besehen" bereitgestellt. Versa kann sie jederzeit ändern, einschränken oder einstellen. Service-Level-Zusagen, Verfügbarkeitsversprechen und Support-Zusagen gelten für Beta-Funktionen nicht. Der Kunde entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er Beta-Funktionen einsetzt.
3. Nutzerkonten und Verantwortlichkeiten
3.1 Mindestalter. Trainierende müssen mindestens 14 Jahre alt sein (Art. 8 DSGVO, DSG § 4 Abs. 4). Bei Trainierenden im Alter von 14 bis 17 Jahren ist der Kunde für die Einholung einer etwaigen Einwilligung der Erziehungsberechtigten verantwortlich.
3.2 Rollenbasiertes Zugriffsmodell. Die Plattform verwendet ein rollenbasiertes Zugriffsmodell. Der Administrator oder Eigentümer des Kunden verwaltet Zugriff und Rollen.
3.3 Verantwortlichkeit für Konten. Der Kunde ist verantwortlich für:
- korrekte und aktuelle Kontodaten;
- die Vertraulichkeit der Zugangsdaten;
- alle Aktivitäten, die unter seinem Konto stattfinden;
- die unverzügliche Meldung unbefugter Zugriffe an support@versa.training.
3.4 Organisationskontrolle. Der Kunde behält die Kontrolle über alle Konten in seinem Arbeitsbereich, einschließlich des Rechts, Daten von Trainierenden gemäß seinen eigenen Richtlinien und dem anwendbaren Recht einzusehen, zu ändern oder zu löschen.
4. Zulässige Nutzung
4.1 Verbotene Inhalte. Der Kunde und seine Trainierenden dürfen folgende Inhalte nicht in die Plattform eingeben, insbesondere:
- echte Patientendaten oder Gesundheitsakten;
- besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO;
- echte Finanzzugangsdaten;
- urheberrechtlich geschütztes Material Dritter, für das keine ausreichenden Nutzungsrechte bestehen;
- Daten, deren Verarbeitung gegen geltendes Recht verstoßen würde.
4.2 Verbotenes Verhalten. Der Kunde unterlässt insbesondere:
- unbefugte Zugriffsversuche auf die Plattform oder ihre Systeme;
- Beeinträchtigung der Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform;
- automatisiertes Scraping oder Massenabfragen;
- Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke;
- Reverse Engineering oder Extraktion von KI-Modellen;
- Weiterverkauf des Zugangs ohne schriftliche Genehmigung von Versa;
- Belästigung anderer Nutzerinnen und Nutzer;
- Hochladen von Schadsoftware oder schädlichem Code.
4.3 Ausgeschlossene Anwendungsbereiche. Die Plattform ist ein formatives Bildungswerkzeug und nicht geeignet für:
(a) autonome Entscheidungen in sicherheitskritischen Kontexten ohne menschliche Aufsicht; (b) als alleinige Grundlage für medizinische, rechtsverbindliche oder lebensverändernde Entscheidungen; (c) als Komponente in Waffen-, Verteidigungs- oder Überwachungssystemen; (d) Anwendungen, die nach Anhang III KI-Verordnung als Hochrisiko-KI-Systeme klassifiziert sind, ohne dass die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllt werden.
Versa übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer Nutzung in ausgeschlossenen Anwendungsbereichen entstehen.
4.4 Durchsetzung. Verstöße gegen diesen Abschnitt 4 berechtigen Versa zur sofortigen Aussetzung oder Beendigung des Zugangs gemäß Abschnitt 13.3 (Kündigung durch Versa).
5. KI-Qualitätsverbesserung
5.1 Vier Mechanismen. Versa verbessert die KI der Plattform laufend, um die Bewertungsgenauigkeit und Coaching-Qualität zu erhöhen. Die Qualitätsverbesserung erfolgt über vier klar abgegrenzte Mechanismen: Anonymisierung (Abschnitt 5.2), Feedbacklizenz (Abschnitt 5.3), Szenariolizenz (Abschnitt 5.4) und Moderation (Abschnitt 5.5). Daneben ist eine erweiterte Datennutzung über das Auftragsformular vereinbar (Abschnitt 5.6).
Unabhängig von diesen Mechanismen für die KI-Qualitätsverbesserung nimmt Versa weitere eigenständige Verantwortlichentätigkeiten wahr (insbesondere Kontoverwaltung, Plattformsicherheit und kundenübergreifende pseudonymisierte Leistungsstatistiken); diese sind im AVV und in der Datenschutzerklärung beschrieben.
5.2 Anonymisierung. Versa darf vollständig anonymisierte aggregierte Statistiken aus der Plattformnutzung erzeugen und für die Verbesserung der Plattform und für die Berichterstattung verwenden. Anonymisierte Daten enthalten keine personenbezogenen Informationen mehr und unterliegen nicht den Beschränkungen dieser Vereinbarung.
5.3 Feedbacklizenz. Trainierende können einzelne KI-Bewertungen ausdrücklich bewerten (Daumen hoch oder Daumen herunter). Die daraus entstehenden Feedbackdaten nutzt Versa zur Verbesserung der Bewertungsgenauigkeit.
Der Kunde gewährt Versa eine auf pseudonymisierte Feedbackdaten zur KI-Qualitätsverbesserung und Produktentwicklung beschränkte, zeitlich unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, lizenzgebührenfreie Lizenz. Die Pseudonymisierung erfolgt vor jeder Trainingsnutzung und umfasst nur Feedbackdaten, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung erhoben wurden. Versa darf diese Daten an Dienstleister unter Vertraulichkeitspflichten weitergeben.
Diese Lizenz besteht nach Beendigung für bereits erhobene und pseudonymisierte Daten fort — nicht für Daten, die nach Vertragsende anfallen. Sie erstreckt sich nicht auf Kundendaten ohne explizites Feedback. Pseudonymisierte Feedbackdaten gelten nicht als vertrauliche Informationen des Kunden, soweit sie keine Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 26b UWG enthalten.
Widerspruchsrecht der Trainierenden. Einzelne Trainierende können der Verarbeitung ihrer Daten zur KI-Qualitätsverbesserung gemäß Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen (privacy@versa.training oder Kontoeinstellungen). Der Widerspruch beendet die KI-Nutzung der Daten der widersprechenden Person, ohne den Plattformzugang einzuschränken.
5.4 Szenariolizenz. Der Kunde gewährt Versa eine zeitlich unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung von Szenariokonfigurationen für die KI-Qualitätsverbesserung und Produktentwicklung. Versa darf diese Daten an Dienstleister unter Vertraulichkeitspflichten weitergeben.
Diese Lizenz umfasst alle Szenariokonfigurationen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf der Plattform gespeichert wurden. Sie besteht nach Beendigung für bereits erhobene Szenarien fort. Sie erstreckt sich nicht auf hochgeladene Quelldokumente (Dateien, per Web abgerufene Seiten oder andere Materialien, die der Kunde zur Szenarioerstellung hochgeladen hat) — diese unterliegen ausschließlich der operativen Lizenz in Abschnitt 6.2 (Operative Lizenz an Versa).
Der Kunde versichert, dass er über ausreichende geistige Eigentumsrechte verfügt, um die Lizenz in diesem Abschnitt 5.4 zu gewähren.
5.5 Moderation und Sicherheit. Versa darf gekennzeichnete Inhalte zur Verbesserung der Sicherheits- und Moderationssysteme der Plattform verwenden, jeweils nach Pseudonymisierung und mit einer maximalen Aufbewahrungsdauer von 90 Tagen.
5.6 Auftragsformular-Opt-In. Eine über die Mechanismen in den Abschnitten 5.2 bis 5.5 hinausgehende Nutzung von Kundendaten zur KI-Qualitätsverbesserung erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung im Auftragsformular.
5.7 Schutzversprechen. Versa verpflichtet sich:
- Kundendaten nur nach Pseudonymisierung für Trainingszwecke zu verwenden;
- Kundendaten nicht an Drittanbieter für deren eigene Trainingszwecke weiterzugeben;
- Kundendaten vor der Pseudonymisierung nicht mit Daten anderer Kunden zusammenzuführen;
- sicherzustellen, dass Unterauftragsverarbeiter Kundendaten nicht für eigene Trainingszwecke verwenden.
6. Geistiges Eigentum
6.1 Kundeninhalte. Der Kunde behält das Eigentum an allen Kundeninhalten, einschließlich Szenarien, Bewertungskriterien und Schulungsmaterialien.
6.2 Operative Lizenz an Versa. Der Kunde gewährt Versa eine beschränkte, nicht-exklusive, weltweite Lizenz zur Nutzung der Kundeninhalte ausschließlich zur Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Plattform. Diese Lizenz umfasst nicht die KI-Qualitätsverbesserung; dafür gelten die gesonderten Lizenzen in Abschnitt 5 (KI-Qualitätsverbesserung).
6.3 Versa-IP. Alle Versa-IP bleibt Eigentum von Versa oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung von Versa-IP über die Plattform während der Vertragslaufzeit.
6.4 KI-generierte Ausgaben. Versa erhebt keinen Eigentumsanspruch auf KI-generierte Ausgaben (Bewertungsergebnisse, Feedback, Coaching-Empfehlungen, Transkripte), die aus Kundendaten abgeleitet werden. Der Kunde darf sie innerhalb und außerhalb der Plattform für seine eigenen Trainingszwecke verwenden.
6.5 Produktfeedback. Macht der Kunde Vorschläge oder gibt Feedback zu den Funktionen oder der Funktionalität der Plattform, darf Versa diese frei zur Verbesserung der Plattform verwenden, ohne Verpflichtung oder Vergütung.
6.6 Einschränkungen. Der Kunde unterlässt:
- Kopieren, Ändern oder Verbreiten von Versa-IP;
- Reverse Engineering oder Extraktion von KI-Modellen;
- Nutzung von Plattforminhalten außerhalb der Plattform ohne schriftliche Genehmigung von Versa;
- Entfernung von Eigentumshinweisen oder ähnlichen Kennzeichnungen.
7. Datenschutz und Sicherheit
7.1 Auftragsverarbeitung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch Versa als Auftragsverarbeiter ist im AVV geregelt. Die eigenen Verantwortlichentätigkeiten von Versa (Kontoverwaltung, Plattformsicherheit, anonymisierte Analysen, KI-Qualitätsverbesserung) sind in der Datenschutzerklärung beschrieben. Versa nutzt Kundendaten nicht für Marketing, nicht für Profiling und nicht zum Verkauf an Dritte.
7.2 Verarbeiterpflichten. Versa verpflichtet sich gegenüber dem Kunden als Auftragsverarbeiter insbesondere zu:
- Weisungsbindung (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Versa verarbeitet Kundendaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden.
- Vertraulichkeit der Mitarbeiter (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Versa stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung der Kundendaten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO). Versa informiert den Kunden bei Datenschutzverletzungen, die Kundendaten betreffen, unverzüglich nach Kenntnis innerhalb der im AVV geregelten Frist. Die Meldung enthält die für den Kunden zur Erfüllung seiner eigenen Meldepflichten nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben.
- Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO). Versa unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 35 und 36 DSGVO.
- Prüfrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung der Verarbeiterpflichten durch Versa zu prüfen oder durch einen unabhängigen Dritten prüfen zu lassen. Häufigkeit, Vorlaufzeit, Kosten und Vertraulichkeit der Prüfungsergebnisse sind im AVV geregelt.
7.3 Unterauftragsverarbeiter. Versa führt eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter unter app.versa.training/legal/subprocessors. Versa benachrichtigt die Administratoren des Kunden per E-Mail über Änderungen an dieser Liste.
Versa informiert den Kunden mindestens 7 Tage vor der Hinzunahme oder dem Austausch eines Unterauftragsverarbeiters. Der Kunde kann innerhalb von 7 Tagen ab Information aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Widerspruch einlegen. Im Falle eines Widerspruchs sieht der AVV eine zusätzliche Verhandlungsfrist und ein Kündigungsrecht für betroffene Dienste vor; Einzelheiten regelt der AVV.
7.4 Datenlokation. Kundendaten werden grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet und gespeichert. Eine Verarbeitung außerhalb dieses Gebiets erfolgt nur auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO, insbesondere der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), und nach vorheriger Information des Kunden gemäß Abschnitt 7.3 (Unterauftragsverarbeiter). Die jeweils aktuelle jurisdiktionelle Zuordnung der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter app.versa.training/legal/subprocessors einsehbar.
7.5 Sicherheitsmaßnahmen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind unter app.versa.training/legal/security-measures dokumentiert.
8. Gebühren und Zahlung
8.1 Abonnement. Der Zugang erfordert ein kostenpflichtiges Abonnement, sofern nicht anders vereinbart (zum Beispiel kostenlose Testphase oder Pilotprojekt). Die Konditionen, Preise und Zahlungspläne ergeben sich aus dem Auftragsformular.
8.2 Zahlung und Verzug. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig. Abweichende Zahlungsfristen können im Auftragsformular vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in gesetzlicher Höhe an (§ 456 UGB).
8.3 Automatische Verlängerung. Abonnements verlängern sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume, die der ursprünglichen Laufzeit entsprechen, sofern nicht eine Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit schriftlich kündigt.
8.4 Steuern. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern oder Abgaben. Ist der Kunde gesetzlich zum Einbehalt von Quellensteuern verpflichtet, erhöht sich der zu zahlende Bruttobetrag so, dass Versa nach Einbehalt den ursprünglich vereinbarten Nettobetrag erhält.
8.5 Rückerstattungen. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 13.2 (Kündigung aus wichtigem Grund), erstattet Versa vorausbezahlte Gebühren anteilig für den verbleibenden Zeitraum der Vertragslaufzeit. Bei freiwilliger Kündigung erfolgt keine Rückerstattung für den laufenden Abrechnungszeitraum. Das Abonnement läuft bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums weiter.
9. Verfügbarkeit und Support
9.1 Verfügbarkeit. Eine bestimmte Betriebszeit wird in diesen Nutzungsbedingungen nicht garantiert. Schadensersatzansprüche wegen Nichtverfügbarkeit der Plattform sind ausgeschlossen, soweit Abschnitt 11.3 (Ausnahmen) keine Ausnahme vorsieht. Enterprise-Service-Level- Zusagen sind in gesonderten Auftragsformularen zu vereinbaren.
9.2 Wartung. Versa führt regelmäßige Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Plattform durch.
- Planmäßige Wartung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und wird mindestens 48 Stunden im Voraus über die Plattform oder per E-Mail angekündigt.
- Außerordentliche Wartung aus dringenden Sicherheits- oder Stabilitätsgründen kann ohne Vorankündigung erfolgen. Versa informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich.
- Wartungsfenster gelten nicht als Ausfall im Sinne etwaiger Service-Level-Zusagen.
9.3 Ausfälle Dritter. Versa haftet nicht für Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder der eigenen Infrastruktur des Kunden. Bei Unterbrechungen durch Ausfälle von KI-Anbietern bleibt Versa für die Anbieterauswahl und Vertragsführung verantwortlich, haftet jedoch nicht für betriebliche Ausfälle des Anbieters, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Versa liegen.
9.4 Support, Sprachen und Servicezeiten. Versa stellt Support über support@versa.training bereit. Reaktionszeiten sind vom Abonnementplan abhängig.
- Sprachen: Deutsch und Englisch.
- Reguläre Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr und Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), ausgenommen österreichische Feiertage.
- Außerhalb der regulären Servicezeiten werden Anfragen am nächsten Servicetag bearbeitet. Erweiterte Service-Level-Zusagen sind im Auftragsformular vereinbar.
10. EU-KI-Verordnung
10.1 Versa als Anbieter. Die Plattform umfasst KI-Systeme im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung"). Versa ist Anbieter im Sinne von Art. 3 Nr. 3 KI-Verordnung.
10.2 Kunde als Betreiber. Der Kunde, der die Plattform für seine Mitarbeitenden, Studierenden, Auszubildenden oder vergleichbare Trainierende einsetzt, gilt als Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 KI-Verordnung. Den Kunden treffen damit eigene Pflichten nach der KI-Verordnung, insbesondere die Pflicht zur Information der Trainierenden über den Einsatz von KI-Systemen (Art. 50 KI-Verordnung) und die Pflicht zur Sicherstellung einer angemessenen menschlichen Aufsicht über die Ergebnisse.
10.3 Transparenzpflichten. Versa erfüllt seine Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung durch Information in der Plattform, in der Datenschutzerklärung und durch maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, soweit technisch möglich. Der Kunde stellt sicher, dass die Trainierenden vor der ersten Trainingssitzung über den Einsatz von KI-Systemen und die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.
10.4 Risikoklassifizierung. Die Plattform ist kein Hochrisiko-KI-System im Sinne von Anhang III KI-Verordnung, solange sie für formative Bildungs- und Trainingszwecke ohne prüfungsrelevante oder personalentscheidungsrelevante Bewertung eingesetzt wird.
10.5 Mitbestimmung und arbeitsrechtliche Pflichten. Setzt der Kunde die Plattform für die Bewertung von Mitarbeitenden ein, ist er für die Einhaltung der einschlägigen arbeits- und mitbestimmungs- rechtlichen Vorschriften verantwortlich (zum Beispiel ArbVG § 96 Abs. 1 Z 3 in Österreich, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in Deutschland, Mitwirkungsgesetz in der Schweiz). Der Kunde sichert zu, vor dem Einsatz der Plattform alle nach anwendbarem Recht erforderlichen Mitbestimmungs- und Beteiligungsverfahren durchzuführen und die jeweils erforderlichen Zustimmungen einzuholen.
11. Haftung
11.1 Gewährleistungsausschluss. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang wird die Plattform „wie besehen" und „wie verfügbar" bereitgestellt. Versa schließt stillschweigende Gewährleistungen hinsichtlich Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter aus. Dieser Ausschluss berührt nicht die Verpflichtung von Versa, die Plattform in Übereinstimmung mit der Dienstbeschreibung in Abschnitt 2.1 (Leistungsumfang) und dem jeweiligen Auftragsformular bereitzustellen.
11.2 Haftungsbeschränkung. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang gilt:
(a) Keine Partei haftet für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangene Gewinne, Umsatzverluste, Datenverluste oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten.
(b) Die Gesamthaftung jeder Partei aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist auf die Gesamtgebühren begrenzt, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem auslösenden Ereignis an Versa gezahlt hat. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses, nicht der Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs.
11.3 Ausnahmen. Die Beschränkungen in Abschnitt 11.2 (Haftungsbeschränkung) gelten nicht für:
(a) Haftung gegenüber betroffenen Personen gemäß Art. 82 DSGVO; (b) Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist; (c) Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit; (d) Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG); (e) Verletzung der Vertraulichkeitspflichten aus Abschnitt 12 (Vertraulichkeit); (f) Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus Abschnitt 8 (Gebühren und Zahlung); (g) Verletzungen der Einschränkungen aus Abschnitt 6.6 (Einschränkungen) durch den Kunden, insbesondere Reverse Engineering, Extraktion von KI-Modellen oder unbefugte Nutzung von Versa-IP; (h) grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzungen der Pflichten aus Abschnitt 4 (Zulässige Nutzung) durch den Kunden, einschließlich der bewussten produktiven Nutzung in ausgeschlossenen Anwendungsbereichen nach Abschnitt 4.3 (Ausgeschlossene Anwendungsbereiche); (i) Freistellungsverpflichtungen des Kunden aus Abschnitt 11.4 (Gegenseitige Freistellung).
11.4 Gegenseitige Freistellung.
(a) Versas Freistellung. Versa stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter durch Versa über die Plattform oder aus einem Verstoß von Versa gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht entstehen.
(b) Kundenfreistellung. Der Kunde stellt Versa von Ansprüchen Dritter frei, die entstehen aus: Kundeninhalten; einem Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung, geltendes Recht oder Rechte Dritter; einer Nutzung der Plattform durch den Kunden in einer von dieser Vereinbarung nicht genehmigten Weise; einer Verletzung der Garantie aus Abschnitt 10.5 (Mitbestimmung des Betriebsrats).
(c) Verfahren. Die freistellungsberechtigte Partei benachrichtigt die freistellende Partei unverzüglich nach Kenntnis eines Anspruchs in Textform. Die freistellende Partei übernimmt auf eigene Kosten die Kontrolle über die Verteidigung und etwaige Vergleichsverhandlungen, wobei kein Vergleich ohne schriftliche Zustimmung der freistellungsberechtigten Partei abgeschlossen werden darf, der dieser Verpflichtungen oder Eingeständnisse auferlegt. Die freistellungsberechtigte Partei wirkt auf Kosten der freistellenden Partei angemessen mit.
(d) Ausschließliches Rechtsmittel. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt 11.4 stellen das ausschließliche Rechtsmittel der Parteien bei Drittansprüchen dar, die in den Anwendungsbereich dieser Freistellung fallen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Definition. „Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle nicht-öffentlichen Informationen, die eine Partei („offenlegende Partei") der jeweils anderen Partei („empfangende Partei") im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung in beliebiger Form übermittelt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen vernünftigerweise als vertraulich zu erkennen sind. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäftspläne, Preisgestaltung, technische Daten, Kundendaten, Sicherheitsmaßnahmen, Quellcode und Geschäftsgeheimnisse.
12.2 Ausnahmen. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die:
(a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren; (c) der empfangenden Partei rechtmäßig durch einen Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht zugänglich gemacht wurden; (d) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
12.3 Pflichten. Die empfangende Partei:
(a) verwendet vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung dieser Vereinbarung; (b) schützt vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt, mit der sie eigene vertrauliche Informationen vergleichbarer Sensibilität schützt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers; (c) gibt vertrauliche Informationen nur an Mitarbeitende, Beauftragte oder Berater weiter, die Kenntnis haben müssen und einer schriftlichen Vertraulichkeitspflicht unterliegen, die mindestens den Anforderungen dieses Abschnitts entspricht; (d) gibt vertrauliche Informationen darüber hinaus nur weiter, soweit gesetzlich, behördlich oder gerichtlich vorgeschrieben, und informiert die offenlegende Partei vor der Offenlegung, soweit rechtlich zulässig.
12.4 Dauer. Die Vertraulichkeitspflichten bestehen während der Vertragslaufzeit und für drei (3) Jahre nach deren Beendigung fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 26b UWG gilt die Vertraulichkeits- pflicht ohne zeitliche Begrenzung.
13. Laufzeit und Beendigung
13.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit Kontoerstellung in Kraft und läuft für die im Auftragsformular vereinbarte Vertragslaufzeit, mit Verlängerung gemäß Abschnitt 8.3 (Automatische Verlängerung), sofern sie nicht beendet wird.
13.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann kündigen, wenn die andere:
(a) wesentlich gegen die Vereinbarung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung behebt; oder (b) zahlungsunfähig wird, Insolvenz anmeldet oder den Geschäftsbetrieb einstellt.
13.3 Kündigung durch Versa. Versa kann den Zugang unverzüglich aussetzen oder beenden, wenn der Kunde:
(a) gegen Abschnitt 4 (Zulässige Nutzung) verstößt; (b) Gebühren nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer schriftlichen Zahlungserinnerung entrichtet; (c) die Plattform unter Verstoß gegen geltendes Recht nutzt.
Versa benachrichtigt den Kunden über die Aussetzung oder Beendigung, soweit unter den Umständen zumutbar. Die 30-tägige Nachfrist nach Abschnitt 13.2 (Kündigung aus wichtigem Grund) gilt nicht für Aussetzungen oder Beendigungen nach diesem Abschnitt 13.3.
13.4 Folgen der Beendigung. Bei Beendigung gilt:
(a) der Zugang endet; (b) der Kunde kann die Datenrückgabe innerhalb von 30 Tagen verlangen; Format und Verfahren der Rückgabe richten sich nach dem AVV; (c) Versa löscht Kundendaten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung oder nach Rückgabe, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten; (d) die Abschnitte 4 (Zulässige Nutzung), 5 (KI-Qualitätsverbesserung), 6 (Geistiges Eigentum), 8 (Gebühren und Zahlung) — soweit ausstehende Beträge betroffen sind —, 10 (EU-KI-Verordnung), 11 (Haftung), 12 (Vertraulichkeit) und 15 (Allgemeines) bleiben bestehen.
14. Änderungen dieser Bedingungen
14.1 Vorlaufzeit. Versa kann diese Nutzungsbedingungen aktualisieren. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder Plattformhinweis mitgeteilt.
14.2 Widerspruch. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs gilt:
(a) Versa und der Kunde versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden; (b) gelingt dies nicht, kann der Kunde die Vereinbarung zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich kündigen, mit anteiliger Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren für den verbleibenden Zeitraum.
14.3 Bestandsschutz. Widerspricht der Kunde fristgerecht und kündigt nicht, gelten für ihn die bisherigen Nutzungsbedingungen bis zum Ende der laufenden Auftragsformular-Laufzeit, längstens jedoch für zwölf (12) Monate ab Mitteilung der Änderung, weiter. Während des Bestandsschutzes hat der Kunde keinen Anspruch auf nach Inkrafttreten der Änderung neu eingeführte Funktionen. Nach Ablauf des Bestandsschutz-Zeitraums treten die geänderten Nutzungsbedingungen automatisch in Kraft.
15. Allgemeines
15.1 Anwendbares Recht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Gerichtsstand. Die zuständigen Gerichte in Graz, Österreich, haben ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.
15.3 Export- und Sanktionskontrolle. Der Kunde sichert zu, dass:
(a) der Kunde, seine Trainierenden und sein wirtschaftlich Berechtigter auf keinen Sanktionslisten der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten (OFAC), des Vereinigten Königreichs oder der Vereinten Nationen geführt werden; (b) der Kunde die Plattform nicht in oder für Personen oder Organisationen in Embargo-Regionen einsetzt; (c) der Kunde die geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollvorschriften einhält, einschließlich der EU-Dual-Use-Verordnung und der US-Vorschriften (EAR, ITAR), soweit anwendbar.
15.4 Selbstständigkeit der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet kein Joint Venture, kein Arbeitsverhältnis, kein Auftrags- oder Vertretungsverhältnis und keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen den Parteien. Keine Partei ist berechtigt, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder Erklärungen abzugeben.
15.5 Keine Rechte Dritter. Diese Vereinbarung begründet keine Rechte Dritter im Sinne eines Vertrags zugunsten Dritter (§ 881 ABGB). Insbesondere können Endkunden des Kunden, Trainierende oder andere natürliche Personen keine eigenen Ansprüche aus dieser Vereinbarung gegenüber Versa geltend machen, unbeschadet ihrer Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.
15.6 Abtretung. Der Kunde darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Versa nicht abtreten; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Versa darf die Vereinbarung ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 189a UGB übertragen oder im Zusammenhang mit einer Verschmelzung, Übernahme oder dem Verkauf im Wesentlichen aller Vermögenswerte übertragen, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf.
15.7 Referenzkundennennung. Versa und der Kunde dürfen die jeweils andere Partei nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenzkunden öffentlich nennen oder Logo, Marken und Warenzeichen der anderen Partei in Marketingmaterialien verwenden. Eine einmal erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
15.8 Mitteilungen. Mitteilungen erfolgen schriftlich per E-Mail mit Zustellungsbestätigung. Versa: support@versa.training. Kunde: die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
15.9 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Leistungsstörungen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle der Infrastruktur Dritter, großflächige Cyberangriffe).
15.10 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15.11 Verzicht. Das Unterlassen der Durchsetzung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
15.12 Gesamte Vereinbarung. Diese Nutzungsbedingungen, die Datenschutzerklärung, der AVV und etwaige Auftragsformulare bilden das gesamte Vertragswerk zwischen den Parteien hinsichtlich der Plattform. Die Vorrangregelung in Abschnitt 1.3 (Vertragsbestandteile und Vorrang) gilt.
16. Kontakt
Allgemein: support@versa.training Datenschutz: privacy@versa.training Post: Versa Training GmbH, Steinberg 204, 8151 Hitzendorf, Österreich